Meldeportal für Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden wollen. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand in der Stadt Neutraubling aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Whistleblower einzurichten.

Mit Unterstützung des Dienstleisters GKDS (Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH) wurde nun auch ein interner Meldeweg bei der Stadt Neutraubling eingerichtet. Die Hinweise werden zunächst im Landratsamt Regensburg interkommunal zentriert erfasst und werden nicht direkt von der Stadt Neutraubling bearbeitet. Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie auf den Link unten. Sie gelangen auf die Website unseres Dienstleisters GKDS, der den Meldeweg, online oder auch postalisch, zur Verfügung stellt.


Hinweis melden

Unter dem unten stehenden Link können Sie eine Meldung vornehmen. 

Dafür können Sie folgende Zugangsdaten verwenden: 

Login/Benutzername: plattform
Passwort: GKDS