Kommunales Förderprogramm mit Gestaltungsleitfaden

Die Neutraublinger Stadtmitte soll schöner werden

Im Laufe ihrer jungen Geschichte hat sich Neutraubling von einer Flüchtlingsstadt zu einem starken Wirtschafts- und Schulstandort entwickelt. Mit Hilfe von kommunalen Fördermitteln soll die Stadtmitte Neutraublings nun freundlicher und attraktiver gestaltet werden.

In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat das XO Studio aus München mit der Ausarbeitung eines Kommunalen Förderprogramms mit Gestaltungsleitfaden beauftragt, welches seit dem 01.01.2019 gilt. Die Präsentation des XO Studio, welche am 04.12.2018 im Stadtrat vorgestellt wurde, können Sie hier einsehen.

Mit der Aufstellung dieses Programms sollen private Grundeigentümer die Möglichkeit bekommen, das Stadtbild im Sanierungsgebiet an ihren Gebäuden und Freiflächen durch die Förderung von Erhaltungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden und Freiflächen zu stärken. Dazu zählen auch bestimmte Maßnahmen an Geschäftsflächen (z. B. Werbeanlagen, Beschriftungen). 


Häufige Fragen zum Verfahren in Kürze

Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihre geplante Maßnahme als "förderfähige Maßnahme" gemäß dem kommunalen Förderprogramm gelten. Diese Festlegung trifft der Städtebauliche Berater auf der Grundlage des Gestaltungsleitfadens. Um einen finanziellen Zuschuss zu Ihrer Maßnahme zu erhalten bedarf es eines Förderantrages.

1. Liegt Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet?

Nur wenn Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt können Sie eine Förderung beantragen.

2. Wer ist mein erster Ansprechpartner?

Die Erstberatung erfolgt durch unser Projektbüro StadtentwicklungHerrn Thomas Kästle.

Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihren Antrag vor Maßnahmenbeginn und vor Beauftragung Ihrer Handwerker und Bauunternehmen. Im Nachhinein, d.h. nach Auftragsvergabe und Beginn Ihrer Bauarbeiten kann keine Förderung mehr gewährt werden. Auch um steuerliche Abschreibungen zu nutzen, müssen Sie mit der Stadt vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an das Projektbüro um sich beraten zu lassen.

3. Wer führt das Städtebauliche Beratungsgespräch?

Die erforderliche Beratung hinsichtlich Ihrer geplanten Maßnahme und die Hinweise auf die Förderfähigkeit erhalten Sie durch das Büro XO Studio. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Projektbüro. Die Beratung erfolgt für Sie kostenlos.

4. Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie holen nun Ihre Angebote bei den von Ihnen gewünschten Handwerkern/ Firmen ein, füllen das Antragsformular aus und geben dieses, zusammen mit den Angeboten bei der Stadtverwaltung ab.

5. Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Sie erhalten einen Förderbescheid der Stadt Neutraubling mit dem der Vorzeitige Maßnahmenbeginn bzw. die Bewilligung der Maßnahme erteilt wird. Jetzt können Sie mit den Arbeiten beginnen.

Bitte beachten Sie: Förderantrag und Förderzusage ersetzen nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.

6. Wie kommt es zur Auszahlung der Fördersumme?

Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis bei der Stadt mit den in § 8 Abs. 3 des Kommunalen Förderprogramms genannten Unterlagen vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen.